Rechtliches

Rechtliche Hinweise

Coin Trace ist ein unabhängiges Unternehmen für Untersuchung und Wiederbeschaffung. Wir sind weder eine Anwaltskanzlei noch eine Strafverfolgungsbehörde, ein Finanzinstitut oder eine staatliche Stelle und verfügen über keine Befugnis, Dritte zu einem Handeln zu zwingen.

Gerichtsbarkeit

Wir sind international tätig und nicht auf eine einzige Gerichtsbarkeit beschränkt. Aufträge werden gemäß den auf den Fall des Mandanten anwendbaren Gesetzen sowie den Rechtsordnungen durchgeführt, in denen eine Wiederbeschaffungsmaßnahme verfolgt wird.

Honorare

Werden Honorare für die Wiederbeschaffung als Prozentsatz der wiederbeschafften Vermögenswerte gestaltet, wird dies schriftlich mit dem Mandanten vereinbart, bevor die Wiederbeschaffungsarbeit beginnt. Führt ein Auftrag mit Erfolgshonorar zu keiner Wiederbeschaffung, wird kein Wiederbeschaffungshonorar berechnet.

Beschwerden

Bedenken zu einem Auftrag sollten zunächst mit Ihrem Fallmanager besprochen werden. Ungelöste Bedenken können schriftlich an unser Team eskaliert werden und werden von einem leitenden Mitglied der Firma geprüft, das nicht am Fall beteiligt ist.

Datenaufbewahrung

Falldaten werden nur so lange aufbewahrt, wie es zur Durchführung des Auftrags und zur Erfüllung geltender Aufbewahrungspflichten erforderlich ist, und danach sicher gelöscht. Mandanten können jederzeit eine frühere Löschung ihrer Daten beantragen.

Darstellung von Fallstudien

Fallstudien auf dieser Website sind anonymisiert und werden teilweise als illustrative Zusammensetzungen auf Grundlage wiederkehrender Ermittlungsmuster dargestellt, nicht als Einzelfall.